ASL Auskunftssystem Liegenschaftskataster
Online-Abruf von Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)
Im ASL sind die irrtümlich gelöschten Grenzpunkte bislang noch nicht fortgeführt worden und daher weiterhin nicht sichtbar. Die Koordinaten der betroffenen Grenzpunkte lassen sich jedoch über die Zusatzthemen einsehen. Die NBA-Datenabgabe über das NAS-Abgabetool ist inzwischen nicht mehr von diesem Sachverhalt betroffen. Dort werden bereits wieder sämtliche Grenzpunkte bereitgestellt. Stand: 25.08.2026 |
Im Auswahlmenü der Produktausgaben für die Liegenschaftskarte wurden Anpassungen vorgenommen. Für die Produkte AK5 und AP2.5 wurde die bisherige Bezeichnung „sw“ durch „Graustufen“ ersetzt. Neu hinzugekommen sind für AK5 und AP2.5 jeweils Ausgaben mit technischen Höhen (aktuell) in den Darstellungsvarianten farbig und Graustufen. Eine Erläuterung zu den Höhenlinien finden Sie auf der rechten Seite unter dem Menüpunkt „ASL-Dokumentation“. Stand: 27.07.2026 |
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Die Aktualität des ALKIS Datenbestandes wird neuerdings in der Kopfzeile von einigen Widgets (ALKIS Dialogfenster) z.B. "Flurstücke" angezeigt. In den Ausgabeprodukten "Liegenschaftsbeschreibungen" und "Liegenschaftskarten" wird die Aktualität bis zu einer Softwarekorrektur nicht ausgegeben. Stand: 16.04.2026 |
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Willkommen beim ASL Auskunftssystem Liegenschaftskataster Bitte beachten sie die Hinweise auf dieser Startseite! Die Anwendung ist unter Windows für Mozilla Firefox, Edge und Chrome, sowie unter iOS für Safari freigegeben. Der Datenbestand von ALKIS in der Auskunftsdatenbank hat die folgenden Aktualitäten
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuer in den Dezernaten Geodatenmanagement Ihrer Regionaldirektionen des LGLN zur Verfügung. |
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ASL ist das Programm zur Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG. Leistungsmerkmale
Kosten Die Nutzung des ASL ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Zuständig für die Durchführung von Beratungsgesprächen und die Vergabe von ASL-Zugängen sind die |
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